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Wirtschaftsstrafrecht

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Ein ständig wachsendes Netz spezieller Straf- und Bußgeldvorschriften durchzieht inzwischen alle Zweige des Wirtschaftslebens und erhöht das Verfolgungsrisiko des Mittelstandes.

Haben Sie eine Vorladung wegen Betrug, Untreue, Korruptions- oder Wettbewerbsdelikten erhalten, dann ist Eile geboten. Im Fall einer Verurteilung kann Ihnen das Gewerbe untersagt werden. Im Einzelfall drohen der Ausschluss von der Geschäftsführer- bzw. Vorstandstätigkeit, ein Berufsverbot, empfindliche Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und irreparable Reputationsschäden.

Deshalb ist mit einer geräuschlosen Erledigung im Ermittlungsverfahren oft mehr gewonnen als mit einer langwierigen Gegenoffensive ungewissen Ausgangs. Kommt es doch zum Prozess, vertrete ich Ihre Interessen durch alle Instanzen.

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