
SEXUALSTRAFRECHT
Als Beschuldigter einer Sexualstraftat steht Ihre soziale Existenz auf dem Spiel.
In keinem anderen Gebiet des Strafrechts ist die Gefahr einer Vorverurteilung größer. Werden Vorwürfe wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern erst öffentlich erhoben, kann selbst ein rechtskräftiger Freispruch das einmal geweckte Misstrauen nicht immer restlos beseitigen und Ihren guten Ruf wiederherstellen.
Sexualstrafverfahren bringen eine Reihe von Besonderheiten mit sich; eine besonders folgenreiche ist, dass regelmäßig Aussage gegen Aussage steht. Die Auffassung, dass Verurteilungen in dieser Konstellation ausgeschlossen seien, ist ein weit verbreiteter Irrtum: Schon eine einzige Zeugenaussage kann für eine Verurteilung ausreichen. Zugleich steigt das Risiko eines Fehlurteils, wenn die Entscheidung des Gerichts allein davon abhängt, ob es der Belastungsaussage Glauben schenkt.
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert daher neben sicherer Rechtskenntnis auch besondere aussagepsychologische Kompetenz sowie die Fähigkeit zur taktischen Vernehmung.
Frühes anwaltliches Tätigwerden kann entscheidend dafür sein, ob falsche Vorwürfe abgewehrt und die öffentliche Verhandlung Ihrer Intimsphäre verhindert werden können.