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Nebenklage

OPFERVERTRETUNG

Als Opfer einer Straftat stehen Ihnen eigene Rechte zu. Sie können sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen. Dadurch dürfen Sie u.a. während der gesamten Hauptverhandlung anwesend sein, den Beschuldigten sowie Zeugen und Sachverständige befragen, Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen.

 

Nicht zuletzt haben Sie als Nebenkläger das Recht auf anwaltlichen Beistand. In bestimmten Fällen trägt die Kosten dafür der Staat.

Falls Sie sich fragen, ob auch Sie als Nebenkläger in einem Strafverfahren auftreten können und Anspruch auf Bestellung eines Beistandes haben, berate ich Sie gerne hierzu. 

Neben der Vertretung von Nebenklägern gehört zu meinen Leistungen im Bereich Opferschutz auch die Erstattung von Strafanzeigen sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld.

Insbesondere im Sexualstrafrecht kommt meinen Mandanten zugute, dass ich als Anwalt gleichermaßen Beschuldigte verteidige und Nebenkläger vertrete.

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